Unsere Praxis ist durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Ausbildungspraxis anerkannt.
Es bestehen Kooperationen mit folgenden Instituten
IVT – Institut für Verhaltenstherapie GmbH
Logenstraße 18
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546 – 18 15 08
Fax: 03546 – 22 62 68
Website: ivt-psychotherapie.de
E-Mail: info@ivt-psychotherapie.de
Mit dem IVT- Institut für Verhaltenstherapie GmbH wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.
Akademie für Psychotherapie Erfurt GmbH (AfP Erfurt)
Fischmarkt 5
99084 Erfurt
Tel.: +49 361 – 6 42 22 74
Fax: +49 361 – 6 42 24 49
Website: afp-erfurt.de
E-Mail: info@afp-erfurt.de
Mit der Akademie für Psychotherapie Erfurt GmbH (AfP Erfurt) wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.
Die nachfolgenden Ausbildungsanteile können Sie in unserer Praxis absolvieren, unabhängig in welchem Institut Ihre verhaltenstherapeutische Ausbildung erfolgt:
600 Stunden Praktische Tätigkeit
Die Praxis bietet im Rahmen der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit, die praktische Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) zu absolvieren.
Hier soll der Ausbildungskandidat Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik verschiedener psychiatrischer Erkrankungen erwerben und die Patientenbehandlung fallbezogen unter Angabe von Umfang und Dauer dokumentieren.
Die im nachfolgenden Gesetzestext unter 2. genannten Anteile können in der Praxis abgeleistet werden.
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Davon sind 1. mindestens 1.200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die nach dem Weiterbildungsrecht der Ärzte zur Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ermächtigt ist oder von der nach § 10 Abs. 4 des Psychotherapeutengesetzes zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen ist, und 2. mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten psychotherapeutischen Einrichtung abzuleisten. mindestens 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
930 Stunden „Freie Spitze“
Wenn Sie alle Ausbildungsinhalte mit den geforderten Stunden absolviert haben, können Sie insgesamt 3270 Stunden nachweisen. Das Psychotherapeutengesetz schreibt jedoch vor, dass die Ausbildung zum Psychotherapeuten mindestens 4200 Stunden umfassen muss. Deshalb gibt es die sogenannte „freie Spitze“, ein Stundenkontingent, über das jedes Institut frei verfügen und mit Inhalten füllen kann. Daher sind bis zu 930 Stunden der Ausbildung gesetzlich nicht genau festgelegt bzw. lassen den Instituten Freiräume, die sie nach eigenem Ermessen gestalten können. In Absprache mit Ihrem Institut besteht die Möglichkeit, diese Ausbildungsanteile ganz oder teilweise in der Praxis zu absolvieren.
Je nachdem, in welchem Institut Sie Ihre verhaltenstherapeutische Ausbildung absolvieren, können Sie die folgenden Ausbildungsteile in der Praxis absolvieren
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Institut (Praxisanleiter oder Leitung), ob dies möglich ist.
Praktische Ausbildung
Die Lehrtherapien umfassen mindestens 600 Behandlungsstunden sowie 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision. Die Supervision dient der vertieften Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns.
Die Supervisoren arbeiten in Zusammenarbeit mit dem Praxisinhaber (Praxisanleiter) mit den Ausbildungsteilnehmern an folgenden Zielen:
- Ausreichendes theoretisches Wissen zu relevanten Grundlagen und Störungstheorien
- Verhaltenstherapeutische Beziehungsbildung zum Patienten
- Indikationsbezogene Anwendung verhaltenstherapeutischer Methoden
- Entwicklung eines verhaltenstherapeutischen Arbeitsstils
- Emotionale Bewältigung der therapeutischen Aufgabensituation
- Selbständige Regulation therapeutischer Entscheidungen
- Reflexion über Erleben und Verhalten in der Therapeutenrolle
- Anwendung von Verfahren zur Therapieverlaufskontrolle
- Transfer von der Symptombehandlung zur Integration in die Person
- Lösung aktueller therapeutischer Fragestellungen
- Berufsethik, Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme
- Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit anderen Berufsgruppen
- Vertrauen in die eigene Kompetenz als Therapeut
Die Behandlungsfälle werden von der Kooperationspraxis ausgesucht und den Kandidaten angeboten. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Die Vorauswahl soll gewährleisten, dass die Ausbildungsteilnehmer über das ganze Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, eingehende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.