Psychotherapie für Privatversicherte: Ihr Weg zu uns
Als privat Versicherter können Sie direkt mit probatorischen Sitzungen (bis zu 5) in unserer Praxis beginnen. Diese werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Kostenübernahme
Psychotherapie ist üblicherweise in privaten Krankenversicherungen enthalten. Dennoch empfehlen wir Ihnen, vorab bei Ihrer Versicherung folgende Punkte zu klären:
- Kostenübernahme für Psychotherapie bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung.
- Anzahl der erstatteten probatorischen Sitzungen.
- Eventuelle Einschränkungen im Leistungsumfang (z. B. maximale Sitzungsanzahl pro Jahr, Selbstbeteiligung).
- Notwendigkeit eines Berichts an den Gutachter und Übernahme der Kosten dafür.
Ablauf
In den meisten Fällen benötigen wir eine kurze Zusammenfassung des beantragten Sitzungskontingents, der Kosten pro Sitzung und meiner Qualifikation. Zudem ist meist eine körperliche Untersuchung bei einem (Kinder-)Arzt Ihrer Wahl erforderlich, der einen Konsiliarbericht ausstellt. Manchmal wird auch ein ausführlicher Bericht für den Gutachter benötigt.
Kosten
Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung berechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz. Je nach Komplexität Ihrer Situation kann ein Eigenanteil entstehen. Dies besprechen wir transparent in den probatorischen Sitzungen.