Psychotherapie und Beihilfe: Was Sie wissen sollten!
Für Beihilfeberechtigte gibt es besondere Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für Psychotherapie. Wir möchten Sie darüber informieren, wie die Abrechnung in unserer Praxis erfolgt und welche Schritte Sie beachten sollten.
Kostenübernahme durch die Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für bis zu 5 probatorische Sitzungen (auch Probatorik genannt), die Anamnese (Erhebung Ihrer Krankengeschichte) sowie die Erstellung des Berichts für den Gutachter.
Begrenzung der Erstattung
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe die Erstattung häufig auf den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) begrenzt. Das bedeutet, dass möglicherweise ein Eigenanteil für Sie entsteht. Die Höhe dieses Eigenanteils kann variieren. Wir werden Sie im Rahmen eines Therapievertrags transparent über die genauen Kosten informieren.
Gutachten und Kostenübernahmeerklärung
Für Beihilfeberechtigte ist in der Regel die Erstellung eines Gutachtens erforderlich, das dem Gutachter Ihrer Beihilfestelle vorgelegt wird. Zusätzlich sollten Sie bei Ihrer Beihilfestelle eine Kostenübernahmeerklärung einholen, ähnlich wie bei einer privaten Zusatzversicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Klärung der Formalitäten. Rufen Sie uns einfach an, um einen ersten Termin zu vereinbaren!
Hinweis: Die genauen Regelungen können je nach Beihilfestelle variieren. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die spezifischen Bestimmungen.