Informationen für gesetzlich Versicherte
Direkter Zugang zur Psychotherapie
Sie können sich ohne Überweisung und ohne Umwege direkt an eine Psychotherapiepraxis Ihrer Wahl wenden, um einen Termin zu vereinbaren.
Probesitzungen
Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und entsprechender Empfehlung haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen (bei Kindern und Jugendlichen 2 bis 6). Es kann hilfreich sein, sich bei mehreren Praxen auf Wartelisten setzen zu lassen. Sollten Sie sich für eine andere Praxis entscheiden, sind erneut mindestens 2 Probesitzungen möglich. Im Anschluss erfolgt die Diagnosestellung und der Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Ärztliche Untersuchung
Vor Beginn der eigentlichen Therapie ist eine körperliche Untersuchung bei einem Arzt notwendig, um organische Ursachen für Ihre Beschwerden auszuschließen. Der Arzt stellt hierfür einen Konsiliarbericht aus.
Kostenübernahme
Gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Psychotherapeut*in beantragen Sie die Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen. In manchen Fällen wird ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter der Krankenkasse benötigt. Dieser Bericht wird vertraulich behandelt, sodass Ihre persönlichen Informationen geschützt bleiben. Sobald die Bewilligung Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann die Psychotherapie beginnen.